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    Digitaler Nachlassverwalter

    Was ist ein digitaler Nachlassverwalter? Ein verständlicher UK-Leitfaden

    Ein digitaler Nachlassverwalter ist die Person, der Sie vertrauen, Ihr Online-Leben nach Ihrem Versterben zu regeln. Er schließt Konten, ruft Fotos und Dateien ab, stellt soziale Medien in Gedenken und gibt das Wichtige an die richtigen Menschen weiter. Die Rolle ist nach englischem Recht nicht formell anerkannt, aber Sie können dennoch einen in Ihrem Testament benennen und ihm die praktische Übergabe geben, die er zum Handeln braucht.

    • Bei der ICO registriert
    • Im EWR gehostet
    • UK Ltd, 15736034

    Zuletzt geprüft:

    Die kurze Antwort

    Ein digitaler Nachlassverwalter ist die Person, die Sie bitten, sich nach Ihrem Tod um Ihren digitalen Nachlass zu kümmern. Dazu gehören Social-Media-Konten, E-Mail, Cloud-Speicher, Fotos, Abonnements, Online-Banking-Zugang sowie etwaige Kryptowährungen oder Domainnamen, die Sie besitzen. Im UK ist die Rolle gesetzlich nicht formell anerkannt, aber Sie können einen digitalen Nachlassverwalter in Ihrem Testament benennen und ihm eine separate, sichere Übergabe mit den Zugriffsschlüsseln, Anweisungen und etwaigen Wunschbriefen hinterlassen, die er für die Aufgabe braucht. Y.O.D.O. bewahrt diese Übergabe in versiegelter Form und gibt sie erst nach einem bestätigten Versterben frei.

    Was ein digitaler Nachlassverwalter tatsächlich regelt

    Typische Aufgaben sind das In-Gedenken-Stellen oder Schließen von Facebook-, Instagram-, LinkedIn- und X-Profilen; das Anfordern von Zugriff auf Apple-, Google- und Microsoft-Konten; das Kündigen kostenpflichtiger Abonnements wie Streaming, Speicher und Software; das Abrufen von Fotos und Dokumenten aus iCloud, Google Drive, OneDrive und Dropbox; das Übertragen oder Freigeben von Domainnamen; und das Unterstützen des Testamentsvollstreckers beim Aufspüren etwaiger Kryptowährungsbestände.

    Ist die Rolle im UK rechtlich anerkannt?

    Nicht formell. Das Recht von England und Wales definiert den digitalen Nachlassverwalter noch nicht als eigenständige Rolle. Die rechtliche Befugnis, einen Nachlass zu regeln, liegt beim im Testament benannten Vollstrecker oder beim Verwalter, wenn Sie ohne Testament versterben. Sie können dennoch einen digitalen Nachlassverwalter namentlich in Ihrem Testament benennen, ihm eine separate schriftliche Befugnis zur Regelung digitaler Vermögenswerte geben und in einem Wunschbrief erklären, wie die digitale Seite geregelt werden soll.

    Wie Sie die richtige Person wählen

    Wählen Sie jemanden, der mit Technik vertraut ist, praktische Entscheidungen treffen kann und in der Lage ist, sich mit dem rechtlichen Vollstrecker und Ihrer Familie abzustimmen. Die Rolle kann dieselbe Person wie Ihr rechtlicher Vollstrecker sein oder ein separater, technisch versierterer Freund oder Verwandter. Stellen Sie sicher, dass er weiß, dass er gewählt wurde und was Sie von ihm erwarten.

    Was Sie ihm hinterlassen sollten

    Geben Sie ihm drei Dinge: eine Liste der Konten, die zählen, und was mit jedem zu tun ist; Zugriffsschlüssel oder Anweisungen für etwaige Plattform-Nachlasswerkzeuge, die Sie eingerichtet haben (Apple-Nachlasskontakt, Google-Kontoinaktivität-Manager, Facebook-Nachlasskontakt); und einen klaren Wunschbrief für die persönliche Übergabe, einschließlich etwaiger Nachrichten, die Sie weitergeben möchten. Fügen Sie niemals aktive Passwörter in Ihr Testament ein, das nach dem Nachlassverfahren zu einem öffentlichen Dokument wird.

    Wie Y.O.D.O. einen digitalen Nachlassverwalter unterstützt

    Y.O.D.O. bewahrt Ihre versiegelte Übergabe, so geordnet, wie Sie es möchten, und gibt sie erst frei, nachdem eine Vertrauensperson Ihr Versterben gemeldet hat, die Identitätsverifizierung abgeschlossen ist und ein 72-Stunden-Einspruchsfenster abgelaufen ist. Ihr digitaler Nachlassverwalter (oder jeder andere benannte Empfänger) öffnet, was an ihn gerichtet war. Y.O.D.O. ist kein Testament, kein Passwort-Manager und kein Nachlassdienst; es steht neben Ihrem rechtlichen Vollstrecker und gibt ihm die strukturierten Informationen, die er braucht.

    Häufige Fragen

    Betrieben von Y.O.D.O. Ltd, eingetragen in England und Wales (15736034). Bei der ICO registriert (ZC015883). Daten im EWR gehostet. Verfügbar in UK und EWR.

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    Keine Karte erforderlich. Jederzeit kündbar. Verfügbar in UK und EWR.