Erst Verifizierung, dann Freigabe
Eine Vertrauensperson muss das Versterben melden und die Persona-Identitätsverifizierung abschließen, und eine Sterbeurkunde muss vorliegen. Wenn der Kontoinhaber es aktiviert hat, kann eine besondere Vertrauensperson, die Anwalt oder Notar ist, die Urkunde hochladen. Ohne das wird nichts freigegeben.